Schöffenwahlen finden alle fünf Jahre statt. Wahljahr ist immer das Jahr VOR Beginn der neuen fünfjährigen Amtszeit. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen und wirken bei der Verhandlung und der Urteilsfindung beim Amts- bzw. Landgericht mit. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Jugendgericht.